Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB) für Ponyverleih rent-a-pony, anvader

1. Als Pferdehalter organisieren wir geführte Erlebnisritte vor Ort beim Auftragsgeber. die jeweils Die dafür entstehende Aufwandsentschädigung wird Vorab mitgeteilt und wird vor Ort bar zur Zahlung fällig.

2. Das Reiten geschieht auf eigene Gefahr. Das Pferd wird durch das rent-a-pony team geführt.

3.Das füttern der Pferde ist nur nach Rücksprache mit dem Pferdeführer gestattet.

4.Unsere Pferde sind im Rahmen einer Haftpflichtversicherung versichert.
Wir haften lediglich im Rahmen dieser Versicherung.

5.Das gestellte Material ( Sättel/Zaumzeug) ist nach bestem Wissen und Gewissen gepflegt und geprüft.Eine Verantwortung durch Schäden am Material können wir aber nicht übernehmen.

6. Der einzelne Teilnehmer an Ausritten verzichtet daher auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Pferdehalter, die durch diesen persönlich getragen werden müßten. Dies betrifft Schadensersatzansprüche, die von keiner Versicherung abgedeckt werden, die die bestehende Versicherung übersteigen, sowie etwaigen Selbstbehalt.

7.Die Teilnehmer an den Ausritten stellen den Pferdehalter von Ansprüchen Dritter ( z.B. Kranken- und Sozialversicherungen) frei, sofern dieser hierfür persönlich haften müsste.

8.Der Pferdehalter verzichtet gegenüber dem Teilnehmer an Ausritten auf Schadensersatzansprüche, die dieser durch nicht grobfahrlässiges und nicht vorsätzliches Verhalten am Pferd oder am Zubehör verursacht hat.

9.. Wir werden mit der Anerkennung der AGB von allen Ansprüche gegen uns im Zusammenhang mit dem Weidezaunschutzzystem anvader kurz anvader genannt, sowie dem der Handelsware easywormer kurz ewo genannt freigestellt. Der Käufer, Nutzer, Anwender des anvader/ewo arbeitet mit dem Verschlusssystem bzw. dem Dosiergebiss eigenverantwortlich. Wir werden von jedem Haftungsanspruch freigestellt. Der Verkauf des anvader erfolgt als Privatverkauf unter Außschluß jeglicher Gewärleistung.
Der Ewo unterliegt der Gewärleistung des Herstellers.

10.Easywormer (EWO1 / 2) sind Hygieneatikel die nur in der unversehrten ungeöffneten Hygieneverpackung zurückgenommen werden können.

11. Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht Aichach

Mühlhausen, 20.April 2005



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